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Radarkontrolle auch hinterm Ortseingang rechtens

Stuttgart/Schwalm-Eder. Wer unmittelbar hinter einem Ortseingangsschild zu schnell fährt und dabei geblitzt wird, sollte nicht per se mit der Nachsichtigkeit der Verkehrsbehörde rechnen. Denn solche Messungen sind entgegen landläufiger Meinungen durchaus verwertbar. Volker Lempp, Leiter Verkehrsrecht beim ACE Auto Club Europa sagt: „Es gibt von Gesetzes wegen keinen „Toleranzbereich“ beim Tempo, den man im Bereich von Orteinfahrten gewissermaßen einkalkulieren darf.“ Verwaltungsrichtlinien, wonach beim Einsatz von Geschwindigkeitsmessgeräten ein bestimmter Abstand, beispielsweise 150 Meter, vom Ortseingangsschild oder einem Verbotsschild einzuhalten ist, sind laut ACE alleine nicht maßgebend. mehr »


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