Rente: Freiwillige Beiträge bis 2. April zahlen
Schwalm-Eder. In diesem Jahr besteht noch bis zum 2. April die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2012 zu zahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Wartezeiten erfüllt und Rentenanwartschaften aufrechterhalten oder erhöht werden. Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist daher nicht versäumen. Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2012 kann die Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 88,20 Euro monatlich und dem Höchstbeitrag von 1.097,60 Euro monatlich frei gewählt werden. mehr »