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Doppelte Rundfunkgebühr für Kleingewerbetreibende gestoppt

IHK Kassel fordert Rückerstattung zuviel gezahlter Rundfunkgebühren

Kassel. Späte Genugtuung für viele Selbstständige und Kleingewerbetreibende: Wer auf demselben Grundstück lebt und arbeitet, muss keine zusätzlichen Rundfunkgebühren für seinen beruflich genutzten PC zahlen, wenn er bereits ein privates Rundfunkgerät angemeldet hat. Dies hat vor wenigen Tagen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az. 6 C 15.10, 45.10 und 20.11). Das Gericht bestätigte damit drei vor­instanzliche Entscheidungen. mehr »


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