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Schöffenwahl: Bewerbungen noch bis 25. Mai möglich

Melsungen. Die Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen endet am 31. Dezember. Um dieses Amt erneut ausüben zu können oder um für die kommende Amtszeit ab 1. Januar 2014 in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Die Schöffen haben die Möglichkeit, aktiv an Strafprozessen mitzuarbeiten. Als ehrenamtliche Richter sind sie aktiv an der Urteilsbildung beteiligt und übernehmen somit eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beträgt fünf Jahre. Um als ehrenamtlicher Richter tätig zu werden, müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt sein. mehr »


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