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Steinmetz-Innung prüft Angebot zur Standsicherheitsprüfung für Grabmale
Nordhessen. Die Steinmetz- und Bildhauer-Innung Hessen Nord prüft ein eigenes Angebot zur Standsicherheitsprüfung für Grabmale anzubieten. Die Dienstleistung soll allen Trägern der Friedhöfe in Nordhessen und dem Landkreis Marburg-Biegenkopf angeboten werden. „Wir wollen eine praktische, kostengünstige und regionale Lösung“, formulierte Kai Hartmann (Melsungen), stellvertretender Obermeister auf der Jahreshauptversammlung den Anspruch der Innung. Die Planungen dazu seien bereits in vollem Gange, aber noch nicht abgeschlossen. Neben zahlreichen Gesprächen mit Partnern, den Friedhofsträgern oder den Betrieben, gehe es der Innung vor allem um die reibungslose und praktische Umsetzung, die zu einer Win-win-Situation führen soll. Daher gehe es um Gründlichkeit und weniger um Schnelligkeit, sagte Hartmann und rechnet mit einem Ergebnis im Sommer des Jahres. Dann würden auch entsprechende Angebote unterbreitet. Hintergrund für das Engagement der Innung ist die Verpflichtung der Kommunen und Friedhofsverwaltungen nach § 9 VsG 4.7, die Grabmale regelmäßig auf Standsicherheit prüfen zu lassen. In der Verordnung wird verlangt, dass der Friedhofsträger sicherstellen muss, dass Grabmale und Fundamente nach den anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden. Ferner müssen die Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. mehr »