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FWG: Keine Enteignung durch Straßenbeiträge

Der Melsunger FWG-Fraktionsvorsitzende Martin Gille. Foto: Archiv/nhMelsungen. In der Bartenwetzerstadt und in den Stadtteilen wird fast überall gebuddelt. Der Grund ist, dass für die Straßen- und Kanalarbeiten Landesbeihilfen gewährt wurden mit der Verpflichtung, dass  die Baumaßnahmen  bis 2016 beendet sein müssen. Die FWG-Fraktion ist nach eigenen Angaben von vielen Haus- und Grundeigentümern angesprochen worden, die Kostenbeiträge in Höhe zwischen 10.000 und 35.000 Euro bezahlen müssen. Die Zahlungssumme macht sich an der Größe des jeweiligen Grundstückes fest und kann sich bei sogenannten Eckgrundstücken, das Grundstück liegt an zwei Straßen und wird von dort auch erschlossen, noch wesentlich verteuern. Es gebe Eigentümer, so die FWG, die aufgrund der hohen Zahlungsverpflichtung, ihr Hausgrundstück veräußern müssten. Diese Art einer Enteignung könne nicht gewollt sein, so die FWG. mehr »


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