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FWG: Straßenbeitrag zu den Akten!

Melsungen. Das Hessische Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtete ab dem Jahr 2013 die Städte und Gemeinden in Hessen eine Satzung zur Erhebung von Straßenbeiträgen zu erlassen. Für den Ausbau der Straßen einer Kommune mussten seit dieser Zeit Haus-u. Grundbesitzer generell bei einer grundhaften Erneuerung von Straßen ihren Beitrag leisten. In Melsungen teilen sich die Grundeigentümer und die Stadt die Kosten je zur Hälfte. mehr »


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