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Gudensberger Studenten können sich für Stipendium bewerben

Das Hauptgebäude des Collegium Philippinum. Neben den Studentenzimmern sind hier noch Speisesaal, Küche, Bibliothek und der Gemeinschaftsraum untergebracht. Ein Gerücht besagt, dass es im ehemaligen Marstall angeblich immer noch nach Pferd riecht. Foto: Collegium PhilippinumMarburg/Gudensberg. Für junge Gudensbergerinnen und Gudensberger, die ein Studium in Marburg planen oder dort bereits eingeschrieben sind, gibt es am Collegium Philippinum im Marburger Schloss die Möglichkeit, einen subventionierten Wohnheimplatz zu bekommen. Seit vielen Jahrzehnten gehört die Stadt Gudensberg zu den 28 „Präsentierten“, das heißt zu den Institutionen, die berechtigt sind, pro Semester einen Studierenden als neuen Bewohner der Einrichtung vorzuschlagen. Bei positivem Bescheid gewährt das Collegium einen subventionierten Wohnheimplatz, mit der Option auf ein Stipendium mit Büchergeld und freiem Mittagessen.

Insgesamt gibt es im Collegium Philippinum 39 Wohnheimplätze, auf die sich alle, die an der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben sind, bewerben können. Das Haus steht unter studentischer Selbstverwaltung und bietet hervorragende Lernbedingungen. Zahlreiche Freizeitangebote sowie die Möglichkeit zum gemeinsamen Mittagessen ergänzen das Angebot der Hessischen Stipendiatenanstalt. Die monatliche Miete liegt zwischen 98 und 162 Euro.

Bewerbungen zum Wintersemester können bis Mitte Juni (Einzug 1. Oktober) eingereicht werden, zum Sommersemester bis Mitte Januar (Einzug 1. April). Die Bewerbungen müssen direkt an das Wohnheim zu gerichtet werden. Bewerbungsschluss für das kommende Wintersemester ist der 12. Juni. Weitere Informationen gibt es unter www.uni-marburg.de/stipe.

Hintergrund
Das Collegium Philippinum wurde 1529 als Teil der protestantischen Universität Marburg von Landgraf Philipp von Hessen gegründet. Das ursprüngliche Ziel bestand darin, mittellose begabte Studenten des Landes Hessen zu fördern und ihnen eine akademische Ausbildung zu ermöglichen. Finanziert wird die Hessische Stipendiatenanstalt heute durch die Universität, die hessischen Landeskirchen und die Beiträge der Präsentationsstädte, die dafür das Recht haben, einen geeigneten Studenten oder eine geeignete Studentin zu präsentieren. (red)


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