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Städte und Gemeinde müssen für Fundtiere zahlen

Guxhagen. Die Gemeinde Reiskirchen muss mehr als 6.000 Euro Pflegekosten für herrenlose Hunde und Katzen übernehmen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte der Klage des Tierschutzvereins „TierfreundLich e. V.“ Recht gegeben, daraufhin zog die Gemeinde die Berufung zurück. Die anwesenden Tierschützer im Zuschauerraum jubelten. Weil sich der Tierschutzverein „TierfreundLich“ in 2007 und 2008 um 31 herrenlose und entlaufene Hunde und Katzen aus dem Stadtgebiet gekümmert hatte einen Betrag von 6.100 Euro von der Gemeinde Reiskirchen verlangt hatte, kam es zum Rechtsstreit. mehr »


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