Kein Schlussstrich – Aufklärung jetzt!
Frankfurt/Kassel. Die Urteile im Mordfall Walter Lübcke und im versuchten Mord an Achmed I. sind gesprochen. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt verhängte über den rechtsextremen Stephan Ernst eine lebenslängliche Haftstrafe und behielt sich die anschließende Sicherungsverwahrung vor. Der mitangeklagte Markus H. wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen, jedoch für unerlaubten Waffenbesitzes zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
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