Asklepios Klinikum erhält Zulassung für ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Nur eins von zwei Krankenhäusern in Hessen
Schwalmstadt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Weg für die verbesserte Behandlung schwer therapierbarer Erkrankungen und seltener Krankheiten mit einer neuen Richtlinie geebnet. Die Handlungsvorschrift regelt die strukturierte Zusammenarbeit niedergelassener Ärzte mit ihren Kollegen in Kliniken bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). In Hessen erhielt das Asklepios Klinikum Schwalmstadt neben bislang nur einer weiteren Gesundheitseinrichtung vom erweiterten Landesausschuss (Gremium niedergelassener Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser) die Zulassung für die ASV bei der Behandlung von Patienten, die an gastrointestinalen Tumoren (seltene bösartige Bindegewebstumore des Magen-Darm-Trakts) und Tumoren der Bauchhöhle erkrankt sind. mehr »