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Neupärtl begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts

„Urteil aus Rheinland-Pfalz hat Signalwirkung für die Verfassungsklage der hessischen Landkreise“

Schwalm-Eder. Landrat Frank-Martin Neupärtl begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Februar, mit der höchstrichterlich festgestellt wird, dass der dortige kommunale Finanzausgleich verfassungswidrig ist. Gleichzeitig fordert das Gericht das Land auf, die Landkreise und die kreisfreien Städte durch eine Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs zu stärken. Neupärtl, der auch Präsidiumsmitglied des Hessischen Landkreistages ist, bekräftigt somit eine entsprechende Stellungnahme des Hessischen Landkreistages. mehr »


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