Gründonnerstag: Verkaufsstellen müssen um 20 Uhr schließen
Kassel. Verkaufsstellen müssen am Gründonnerstag um 20 Uhr schließen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Kassel (IHK) hin. An Werktagen von montags bis samstags ist ansonsten das Öffnen der Geschäfte rund um die Uhr zulässig. In der Vergangenheit gab es in Mittel- und Südhessen Mitternachtsshopping am Gründonnerstag. Zum 9. Februar ist daraufhin auf Wunsch vor allem der Kirchen das hessische Ladenöffnungsgesetz geändert worden. (red)