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Kreis erklärt Beitritt zur Verwaltungsvereinbarung

Schwalm-Eder. Nach Mitteilung von Landrat Frank-Martin Neupärtl hat der Kreisausschuss den Beitritt zu einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Hessen beschlossen. „Durch die Änderung des Sozialgesetzbuchs XII zum 1. Januar sind die Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Landesrecht zu bestimmen. Erforderlich werden auch durch den Wegfall der bisherigen bundesgesetzlichen Regelungen landesrechtliche Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit.  Nach den neuen Änderungen erstattet der Bund den Ländern mehr als die Hälfte der Nettoausgaben für Geldleistungen. Insoweit wird die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Artikel 104a des Grundgesetzes als Bundesauftragsverwaltung durchgeführt“, so Landrat Neupärtl. mehr »


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