Aufgepasst bei Einkommensteuerbescheiden
Finanzamtsdaten zu Lohnersatzleistungen teilweise unzutreffend
Neustadt. Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc. werden für die Ermittlung des Einkommensteuersatzes herangezogen, indem sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Für 2011 müssen diese Lohnersatzleistungen bis 28. Februar 2012 von den jeweiligen Trägern an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt werden.
Laut einer Kurzinfo vom 14. November 2011 (ESt 49/2011) der Oberfinanzdirektion Rheinland, sind die nun zur elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung anstehenden Daten teilweise unzutreffend. Eine elektronische Übermittlung von berichtigten Daten ist aber nicht möglich. mehr »