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Gütezustand oberirdischer Gewässer: Grüne stellen Berichtsantrag

Schwalm-Eder. Ein guter ökologischer Zustand für die Bäche, Flüsse und Seen soll nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im ersten Berichtszeitraum bis zum Jahr 2015 erreicht werden. Für das Grundwasser gilt bis dahin einen guten chemischen und mengenmäßig ausreichenden Zustand zu erreichen. Dies gilt für die Mitgliedstaaten der EU, für die Bundesländer und fürden Schwalm-Eder-Kreis. Seitens des Landes Hessen ist der Gütezustand der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers ausführlich in einem Bewirtschaftungsplan beschrieben und die notwendigen Maßnahmen zur Behebung der Gütedefizite für die Zielerreichung des vorgenannten Umweltzieles klar beschrieben. Die Kommunen sind in der Regel die Gewässerunterhaltungspflichtigen und somit prioritär in der Pflicht, die Behebung der bestehenden Gütedefizite mit finanzieller Hilfe des Landes zu veranlassen. mehr »


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