Qualifizierungsscheck: Geförderte Weiterbildung jetzt auch für Teilzeitbeschäftigte und Ausbilder
Schwalm-Eder. Im Arbeitsleben gilt heute mehr denn je: „Man lernt nie aus.“ Wer sich für seine Berufstätigkeit fort- und weiterbilden lässt, kann dafür unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse in Anspruch nehmen, so Landrat Frank-Martin Neupärtl in einer Pressemitteilung. Die sogenannten „Qualifizierungsschecks“ gibt es in Hessen seit 2008. Die Schecks decken 50 Prozent der Weiterbildungskosten, sind aber auf höchstens 500 Euro pro Person und Jahr beschränkt. Finanziert werden sie aus dem Europäischen Sozialfonds. Bislang waren sie reserviert für Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind. mehr »