Weiterbildung für Berufskraftfahrer ab September Pflicht
Nordhessen. Nach dem 9. September 2014 dürfen gewerbliche Transporte nur noch von Fahrern durchgeführt werden, wenn diese über den Weiterbildungsnachweis „Ziffer 95“ im Führerschein verfügen. Darauf weist die IHK Kassel-Marburg hin. Nach der Regelung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) läuft der Besitzstand für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE am 9. September dieses Jahres aus. Ab dem 10. September dürfen Lkw-Fahrer ohne eine entsprechende Weiterbildung – fünf Module á 7 Stunden, insgesamt 35 Stunden – keine gewerblichen Transporte mehr durchführen. Eine absolvierte Weiterbildung wird im Führerschein durch die Ziffer 95 im Feld 12 vermerkt. mehr »