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IHK: Neue Widerrufsbelehrung für Online-Händler

Kassel. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel weist darauf hin, dass Online-Händler ab sofort ihre Widerrufsbelehrung anpassen und die neuen Muster verwenden sollen. Geändert wurden die Regelungen zum Wertersatz bei erfolgtem Widerruf durch Verbraucher. Ein Verbraucher darf nicht mehr generell dazu verpflichtet werden, dem Verkäufer Wertersatz für die Nutzung einer Sache zu leisten. Dem Verkäufer steht Wertersatz für gezogene Nutzungen nur zu, soweit der Verbraucher die Sache in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.  Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ wird das Testen und Ausprobieren verstanden, wie es etwa im Ladenlokal möglich und üblich ist. Zudem sind Online-Händler verpflichtet, auf diese Rechtsfolge hinzuweisen und über das Widerrufsrecht zu belehren. mehr »


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