Neue Richtlinien für Unterkunfts-und Heizungskosten
Schwalm-Eder. Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises hat neue Richtlinien zur Angemessenheit von Unterkunfts- und Heizungskosten für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII beschlossen. Landrat Neupärtl teilt mit, dass rückwirkend zum 1. Januar 2011 die als angemessen anzuerkennenden Unterkunfts- und Heizungskosten angehoben werden. Der Kreisausschuss habe aufgrund der aktuellen Rechtsprechung der Sozialgerichte die bestehenden Richtlinien überarbeitet und angepasst. Das Bundessozialgericht habe hohe Anforderungen an die Bestimmung angemessener Unterkunftskosten gestellt. mehr »