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ASF informierte über Veränderungen bei der Pflege

Melsungen-Röhrenfurth. Die Vorsitzende der ASF Röhrenfurth, Irmtraud Paul, hatte kürzlich  zu einer Veranstaltung mit MdB Dr. Edgar Franke zum Thema „Gesundheits- und Pflegepolitik in einer älter werdenden Gesellschaft“ in das Dofgemeinschatshaus eingeladen. Als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag wollte Franke den Frauen die jetzt geplante Reform und den in die Zukunft gerichtetem Systemwechsel mit der Einstellung von wesentlich mehr Personal aufzeigen. Die Vorsitzende Paul konnte über 30 interessierte Frauen und Männer begrüßen. Wegen einer Sondersitzung mit namentlicher Abstimmung im Bundestag aufgrund der geplanten Waffenlieferungen in den Irak war Franke verhindert, sodass die stellvertretende Unterbezirksvorsitzende Heike Wüst den Vortrag übernahm.

In Kürze wird der Bundestag über den Entwurf des 1. Pflegestärkungsgesetzes ausführlich debattieren. In 2015 wird das Gesetz in Kraft treten und damit wertvolle Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umsetzen. Dazu gehört die Erhöhung der Pflegeleistungen um vier Prozent, der Ausbau von Auszeiten für Angehörige durch eine bessere Vereinbarkeit der Kurzzeit- und der „Verhinderungspflege“, die Erhöhung des Zuschusses für den altersgerechten Umbau der eigenen Wohnung und die Investition in mehr Betreuungskräfte für Pflegeeinrichtungen. Diese und andere Maßnahmen sollen sich unmittelbar positiv auf die Lebenssituation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auswirken.

„Die Neuausrichtung ist nach der langen Phase von politischen Ankündigungen und Versprechungen der schwarz-gelben Vorgängerregierung ein erster wichtiger Schritt. Es müssen in dieser Legislaturperiode noch weitere folgen, damit Pflegebedürftige, Pflegepersonen und Pflegekräfte nachhaltig unterstützt und entlastet werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Veranstalter. Die im jetzigen Gesetzentwurf verankerten Leistungsverbesserungen seien dringend notwendig. Eine systematische Veränderung der Sicht auf den Pflegebedürftigen werde jedoch erst mit der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erfolgen. Denn dieser neue Pflegebedürftigkeitsbegriff gewährleiste einen Perspektivenwechsel von der Mangelerhebung zum Teilhabebedarf.

Der neue Pflegebegriff leite einen Systemwechsel ein. Weg von der Minutenpflege, hin zu einem Ansatz, der den Pflegebedürftigen und seinen gesamten Pflege- und Betreuungsbedarf in den Blick nehme. Die Frage, ob man sich allein waschen und anziehen kann, sei nach der aktuellen Systematik für die Einteilung in die Pflegestufe entscheidend. Nicht aber die Frage, wie selbstständig man seinen Alltag planen und bewältigen könne, ob man soziale Betreuung benötige und welchen Bedarf man habe, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bedeute daher nicht nur, dass Menschen mit kognitiven Beeinträchtigung wie beispielsweise Demenzerkrankte endlich im System mit körperlich beeinträchtigten Pflegebedürftigen gleichgestellt würden. Er ermögliche den ganzheitlichen Blick auf den Menschen.

Im Koalitionsvertrag habe die SPD vereinbart, dass die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs „so schnell wie möglich“ und „in dieser Legislaturperiode“ erfolgt. Es dürfe deshalb kein Zweifel aufkommen, dass die mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz einsetzende Erprobungsphase auch zu einer tatsächlichen Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs führt. Dieses Ziel bereits im 1. Pflegestärkungsgesetz gesetzlich festzuhalten, würde das Vertrauen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen in den gesamten Reformprozess stärken.

Weiter heißt es: „Gute Pflege ist nicht zum Nulltarif zu haben. Deshalb wird die nun in zwei Stufen vereinbarte Beitragssatzerhöhung in der Pflegeversicherung von der Bevölkerung breit unterstützt. Die SPD hatte mit dieser Forderung Wahlkampf gemacht und dafür viel Zuspruch erfahren.“

Die Verwendung der erhöhten Beitragsmittel müsse jedoch auch dem hohen Anspruch genügen, den die Bevölkerung in die damit finanzierten Leistungen setzt. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Verwendung von 0,1 Beitragssatzpunkten für den kapitalgedeckten Aufbau eines sogenannten Pflegevorsorgefonds werde sich an diesen Erwartungen messen lassen müssen. Die Anlage der Beitragsgelder in einem Fonds ist voraussichtlich mit einem hohen Realwertverlust verbunden. Zudem solle es mit dem vorgelegten Gesetzentwurf möglich sein, mit den Beitragsgeldern der Versicherten an den Aktienmärkten zu spekulieren.

„Menschenwürdige und gute Pflege kann nur gewährleistet werden, wenn wir heute anfangen, in die Ausbildung von Pflegefachkräften zu investieren. Statt mit Geld zu spekulieren, könnten wir jetzt beginnen, dafür zu sorgen, dass für diesen schönen und anstrengenden Beruf ausreichend Pflegefachkräfte arbeiten können und wollen. Mit den aus 0,1 Beitragssatzpunkten jährlich fließenden 1,2 Milliarden Euro ließen sich im Jahr 70.000 Ausbildungsplätze finanzieren. Das wäre eine Vorsorge, die wirklich generationengerecht ist. Denn Pflegebedürftige brauchen eines: Menschen, die für sie da sind und für sie sorgen“, so Wüst.

Weitere Informationen zum Thema und Hilfe für Ratsuchende gibt es beim Pflegestützpunkt des Schwalm-Eder-Kreises, Sonja Weidel, Telefon (05681) 775-249. (red)



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