Mehrwegangebotspflicht: Was Unternehmen beachten müssen
Region. Ab 1. Januar 2023 werden Betriebe der Gastronomie und des Lebensmitteleinzelhandels sowie Caterer und Lieferdienste verpflichtet, auch Mehrwegbehältnisse als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Außer-Haus-Verkäufen anzubieten.
mehr »