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Familienkasse rechtzeitig über Pläne informieren

Auch nach dem Ende der Schulzeit läuft für viele Kinder das Kindergeld weiter. Foto: Alex Barcley | Pixabay

Schwalm-Eder. Das aktuelle Schuljahr ist zu Ende. Viele Eltern sind unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind eventuell arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Kindergeld kann weiterlaufen

Die Agentur für Arbeit Korbach weist darauf hin, dass grundsätzlich Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld bekommen. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. nach dem Ende der Schulausbildung kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste kann Kindergeld gezahlt werden.

Außerdem wird, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt, falls es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnisse – insbesondere Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung – an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Anspruch während der Arbeitssuche

Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Das komfortable Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es, Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem hochgeladen. Kindergeld ab 18 Jahren kann komplett papierlos über das ELSTER-Zertifikat eingereicht werden.

Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter 0800 4 5555 30 erreichbar.

(red)



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