Änderung der Hessischen Bauordnung
Schwalm-Eder. Am 07. Juli 2018 trat die Hessische Bauordnung vom 28. Mai 2018 in Kraft. Die neue Hessische Bauordnung enthält einige wesentliche Änderungen. Dazu gehört unter anderem die Wiedereinführung der „Teilungsgenehmigung“. Durch diese Wiedereinführung muss die Teilung eines Grundstückes durch die Untere Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn das Grundstück bebaut ist oder bebaut werden darf. Das teilt heutigen Tages der Kreisausschuss per Pressetext mit. mehr »