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IHK meint: Brexit hat gravierende Folgen

The Shard, die Scherbe – der Name des weithin sichtbaren Glasbaus an den Londoner Southbanks könnte unfreiwillig ein Omen für den Brexit werden. Foto: Schmidtkunz

The Shard, die Scherbe – der Name des weithin sichtbaren Glasbaus an den Londoner Southbanks könnte unfreiwillig ein Omen für den Brexit werden. Foto: Schmidtkunz

Region. Unabhängig davon, wie genau die zukünftigen Beziehungen zwischen Großbritannien (UK) und der Europäischen Union (EU) ausgestaltet sein werden, steht bereits fest, dass der Brexit in vielen Bereichen gravierende Auswirkungen auf die betriebliche Praxis haben wird.

Es betrifft die Exporteure

Dies gilt insbesondere für den gegenseitigen Warenverkehr. Sieben Prozent der hessischen Exporte haben das Vereinigte Königreich als Ziel. Die Produzenten von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und -zubehör nehmen hierbei den Spitzenplatz ein. Es folgen chemische und pharmazeutische sowie elektrotechnische Erzeugnisse.

Brexit-Roadshow informiert über Zölle

Um die regionalen Unternehmen über die zolltechnischen Konsequenzen des Brexit zu informieren, laden die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg und das Hauptzollamt Gießen mit dem IHK-Verbund Mittelhessen zu einer Brexit-Roadshow ein. Diese richtet sich sowohl an Unternehmen, die bislang kaum Berührungspunkte mit Zollformalitäten haben als auch an solche Betriebe, die neben UK bereits im Handel mit Drittländern aktiv sind. Das Format soll helfen, Fragen und Probleme zu besprechen und den Austausch zu suchen.

Termine in der Region

• Dienstag, 5. Februar, Marburg: Von 9 bis 12 Uhr in der Geschäftsstelle Marburg, Software Center 3.
• Donnerstag, 7. Februar, Kassel: Von 9 bis 12 Uhr sowie 14 bis 17 Uhr im IHK-Sitzungssaal an der Kurfürstenstraße 9

=> Online anmelden unter www.ihk-kassel.de/veranstaltungen

„Are you ready for Brexit?“ – Checkliste und Glossar

Vorbereiten kann sich jedes Unternehmen mit der IHK-Checkliste „Are you ready for Brexit?», die in einer interaktiven Online-Fassung zur Verfügung steht unter: www.ihk.de/brexitcheck

Die wichtigsten Begriffe rund um den EU-Austritt Großbritanniens erläutern die IHKs kurz und knapp in einem Glossar, das unter www.ihk.de/brexit-glossar stetig ergänzt und aktualisiert wird.

Mit dem Brexit werden künftig Zollanmeldungen und -abfertigungen erforderlich – spätestens nach Ablauf einer möglichen Übergangsphase. Eingehende Kenntnisse des EU-Zollrechts, beispielsweise im Hinblick auf anwendbare Zollverfahren und zollrechtliche Bewilligungen oder zu Fragen der Umsatzbesteuerung bei gegenseitigen Liefergeschäften, sind Voraussetzung, um Geschäftsabläufe erfolgreich an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

»Just in time« droht Unwirtschaftlichkeit

Fragen zum Brexit? Der IHK-Teamleiter International Norbert Claus hilft weiter. Foto: nh

Fragen zum Brexit? Der IHK-Teamleiter International Norbert Claus hilft weiter. Foto: nh

„Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die bislang kaum Erfahrungen mit Geschäften außerhalb des EU-Binnenmarktes haben, sollten sich darauf rechtzeitig einstellen“, rät Norbert Claus, Teamleiter International bei der IHK Kassel-Marburg. Mehr als 750.000 Arbeitsplätze hängen nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hierzulande vom Export nach Großbritannien ab. Der Brexit stört Produktions- und Lieferketten, die just in time getaktet sind. Claus: „Diese drohen unwirtschaftlich zu werden.“

Fragen zum Brexit? Der IHK-Teamleiter International Norbert Claus hilft weiter: Tel. 0561 7891-279, E-Mail: claus@kassel.ihk.de

(red)


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