Region. Der besondere Arbeitsschutz für junge Menschen unter 18 Jahren ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und in der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) geregelt. Da die Regelungen sehr detailliert sind, stellt das Team Recht der IHK Kassel-Marburg vier zentrale Fragen vor.
Schwalm-Eder. Die Sommermonate stehen an und für viele Schülerinnen, Schüler und Studierende damit auch die Zeit des Geldverdienens. Doch bei Ferien- oder Aushilfsjobs treten mitunter Unsicherheiten auf: „Wie ist diese zusätzliche Einnahmequelle richtig zu versteuern? Fallen Rentenversicherungsbeiträge an? Auf diese und weitere Fragen geben wir gerne Antworten. Wir liefern Tipps und erklären, was es zu […]