Leserbrief: Kleine Behördenfahrschule für Feuerwehr
VIER Herzen schlagen in meiner Brust: Im Hauptberuf Polizeibeamter und ausgebildeter Fahrlehrer sowie ehrenamtlich Feuerwehrmann und Stadtverordneter – schlimmer kann es in dieser Frage nicht kommen! Aber: Neben all den hier mehrheitlich richtig dargestellten Fragestellungen aus dem Straßenverkehrsrecht überwiegen auch bei mir die Sicherheitsbedenken – kommunale Haushaltssatzung hin oder her. Denn die zentrale Frage, die sich jeder auf seine Weise beantworten kann, dürfte doch lauten: Warum muss ein Mensch beim privaten Betrieb von einem Klein-Lkw Inhaber einer ordentlichen Fahrerlaubnis sein, aber wenn er/sie seine/ihre Feuerwehruniform anzieht ist er/sie plötzlich mit einer einfachen Unterweisung (ggf auch „Überprüfung“) – auch unter größtem Stress! – in der Lage, ein solches Kraftfahrzeug zu lenken. mehr »