Neupärtl: Entzug von 360 Millionen Euro jährlich ist rechtswidrig
Schwalm-Eder. Mit Urteil vom 21. Mai hat der Hessische Staatsgerichtshof festgestellt, dass das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. „Dieses Urteil ist nicht nur ein Erfolg für die Stadt Alsfeld, sondern auch für die kommunale Familie in Hessen! Auch die vom Hessischen Landkreistag geführten Klageverfahren der drei Landkreise Bergstraße, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meissner wurden damit bestätigt: Das Land Hessen darf die Finanzausstattung der hessischen Kommunen nicht willkürlich kürzen“, so bewerten der hessische Landkreistag (HLT) und Landrat Frank-Martin Neupärtl die Entwicklung des Hessischen Staatsgerichtshofs. mehr »