FWG: Aufbau forstwirtschaftlicher Vereinigungen unterstützen
Schwalm-Eder. Die Holzvermarktung in Hessen wird umgekrempelt. Zukünftig darf Hessen Forst sich nicht mehr in der bisherigen Form um den Verkauf von Nutzholz privater und kommunaler Waldbesitzer ab 100 Hektar Waldfläche kümmern. Kartellrechtliche Gründe, die bereits in Baden-Württemberg dazu geführt haben, dass das Land kein Holz mehr für kommunale und private Besitzer verkaufen darf, sind der Grund für die Neuorganisation. Um den zukünftigen Verkauf weiter sicherzustellen, sollen sich Waldbesitzer nun in eigenen forstwirtschaftlichen Vereinigungen organisieren. mehr »