Nach Gerichtsurteil: IG Metall rät Leiharbeitnehmern Ansprüche zu prüfen
Nordhessen. Einem Teil der nordhessischen Leiharbeitnehmer steht nach Angaben der IG Metall Nordhessen eine Lohnnachzahlung zu. Das liegt an einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Das Gericht hat am 14. Dezember 2010 entschieden, dass die Tarifverträge der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) unwirksam sind. „Wer nach diesen Tarifverträgen entlohnt wurde, sollte jetzt prüfen, ob er ein Recht auf Nachzahlung hat“, sagte der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Nordhessen, Ullrich Meßmer. mehr »