Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

Nach Gerichtsurteil: IG Metall rät Leiharbeitnehmern Ansprüche zu prüfen

Nordhessen. Einem Teil der nordhessischen Leiharbeitnehmer steht nach Angaben der IG Metall Nordhessen eine Lohnnachzahlung zu. Das liegt an einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Das Gericht hat am 14. Dezember 2010 entschieden, dass die Tarifverträge der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) unwirksam sind. „Wer nach diesen Tarifverträgen entlohnt wurde, sollte jetzt prüfen, ob er ein Recht auf Nachzahlung hat“, sagte der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Nordhessen, Ullrich Meßmer.

IG Metall-Mitglieder werden kostenlos beraten
Ausschlaggebend für den Anspruch sind Regelungen in den Arbeitsverträgen. Es kommt also auf den Einzelfall an. Klar ist allerdings, dass Leiharbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis im Jahr 2007 oder früher beendet wurde, keinen Anspruch auf eine Lohnnachzahlung haben. „Bei allen anderen raten wir zur Prüfung“, sagte die für Leiharbeit zuständige IG Metall-Sekretärin Christine Brodde. „Wir bieten unseren Mitgliedern eine kostenlose und individuelle Beratung zu dieser Frage an.“ Leiharbeitnehmer, die Mitglied der IG Metall sind, können sich für eine Beratungstermin per E-Mail an Christine Brodde, christine.brodde@igmetall.de, wenden. Die Verwaltungsstelle der IG Metall Nordhessen ist außerdem telefonisch unter (0561) 70005-0 erreichbar.

Leiharbeitsfirmen müssen auch Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen
Neben den Leiharbeitnehmern haben laut IG Metall auch Rentenversicherungsträger, Krankenkassen und die Arbeitsagenturen einen Anspruch auf die Nachzahlung der durch die falsche Bezahlung entgangenen Sozialversicherungsbeiträge. „Wir regen an, dass auch sie sich dieses Geld bei den Leiharbeitsfirmen zurückholen“, sagte der Erste Bevollmächtigte, Ullrich Meßmer.

Entleihbetriebe sollen faire Löhne zahlen
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts macht nach Ansicht des Gewerkschafters deutlich, dass Lohndumping sich nicht auszahlt. „Wir fordern die Entleihbetriebe auf, jetzt unverzüglich Leiharbeitnehmer und Stammbelegschaft gleichzustellen“, sagte Meßmer. Die Beschäftigten hätten den Anspruch, gerecht und fair behandelt zu werden. (red)



Tags: , , , , , , , , , ,


Ähnliche Beiträge

Bisher keine Kommentare


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2024 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS)Kommentare (RSS)ImpressumDatenschutzAGB