Waffenamnestie in Kraft
Waffen können bei Polizei und Waffenbehörde abgegeben werden
Schwalm-Eder. Waffen und Munition können bei Polizei oder Waffenbehörde straffrei abgegeben werden. Am 6. Juli 2017 trat eine neue Regelung im Waffengesetz in Kraft, woraus eine straffreie Waffen- und Munitionsabgabe bei der Polizei oder der zuständigen Waffenbehörde resultiert. Aus der Amnestie, welche bis zum 1. Juli 2018 gilt, ergibt sich unter anderem eine Straffreiheit für den unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz. Ausgenommen von dieser Regelung sind Waffen oder Munition, welche dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. mehr »