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Waffenamnestie in Kraft

Waffen können bei Polizei und Waffenbehörde abgegeben werden

Im Rahmen der Waffenamnestie 2009 abgegebene Waffen. Foto: Polizeipräsidium Nordhessen/obs

Im Rahmen der Waffenamnestie 2009 abgegebene Waffen. Foto: Polizeipräsidium Nordhessen/obs

Schwalm-Eder. Waffen und Munition können bei Polizei oder Waffenbehörde straffrei abgegeben werden. Am 6. Juli 2017 trat eine neue Regelung im Waffengesetz in Kraft, woraus eine straffreie Waffen- und Munitionsabgabe bei der Polizei oder der zuständigen Waffenbehörde resultiert. Aus der Amnestie, welche bis zum 1. Juli 2018 gilt, ergibt sich unter anderem eine Straffreiheit für den unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz. Ausgenommen von dieser Regelung sind Waffen oder Munition, welche dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. mehr »


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