Unterkunftskosten: Kreis gibt Gutachten in Auftrag
Schwalm-Eder. Die Höhe der Unterkunftskosten für Bezieher für SGB II-Leistungen ist seit In-Kraft-Treten der Hartz IV-Gesetzgebung in 2005 ein ständiger Streitpunkt zwischen Hilfesuchenden und Bewilligungsbehörden. Das Gesetz regelt lediglich, dass Unterkunftskosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind. Über den Begriff der Angemessenheit kommt es häufig, so Landrat Neupärtl, zu Widerspruchsverfahren und Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten. mehr »