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Zum Berg: Umlegung nun unanfechtbar

Röhrenfurth. Melsungens Erster Stadtrat Fritz Voit teilt mit, dass der Beschluss der vereinfachten Umlegung in der Gemarkung Röhrenfurth, Flur 1, Umlegungsgebiet „Zum Berg“,  am 23. Dezember 2010 unanfechtbar geworden ist. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung dokumentierten neuen Rechtszustand ersetzt. Die Eigentümer werden hiermit in den Besitz der im „Neuen Bestand“ (nach der Veränderung) des Verzeichnisses aufgeführten Grundstücke gemäß § 83 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung eingewiesen. mehr »


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