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Verfahren programmgemäß

Wiesbaden. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst weist öffentliche Darstellungen zurück, wonach das Verfahren zur Einziehung der Studienbeiträge nicht programmgemäß laufe. Die dafür von der HIS Hochschul-Informations-System GmbH (Hannover) ausgearbeitete und am 30. April zur Verfügung gestellte Software wird an allen hessischen Hochschulen eingesetzt. Da einige Hochschulen ihre Satzungen, wie die besten Studierenden oder welche ausländischen Studierenden von Beiträgen befreit werden, jedoch erst vor sehr kurzer Zeit beschlossen haben, konnten sie die Hessen-Software noch nicht auf ihre individuelle Situation anpassen. Überdies müssen viele Sonderfälle ohnehin manuell erfasst werden. Dies kann gerade bei der erstmaligen Bearbeitung zu Verzögerungen führen. Die Hochschulen haben jedoch zugesichert, dass dadurch die Abwicklung des Beitragsverfahrens nicht gefährdet sei. Die Studierenden würden über Befreiungsmöglichkeiten unterrichtet.




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