Heinz Schorm im Amt
Neukirchen. Heinz Schorm aus Neukirchen tritt die Nachfolge des ausgeschiedenen Schiedsmannes Friedhelm Peter an. Peter übte das Amt von 2002 bis 2007 aus. Schorm, langjähriger Ortsvorsteher der Kernstadt Neukirchen, langjähriger Stadtverordneter, zuletzt als Erster Stadtrat im Magistrat tätig, wurde durch die Direktorin des Amtsgerichtes Schwalmstadt, Dr. Labenski, neu in sein Amt eingeführt, indem er den Eid ableistete. Das Team ergänzt der stellvertretende Schiedsmann, Hubert Sauer, der dieses Amt schon seit vielen Jahren innehat.
Die Schiedsperson ist zuständig für die Schlichtung von Delikten wie Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung oder Briefgeheimnisses. Bei diesen Delikten ist es gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Bei den Schiedspersonen wird ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Die um einen Schlichtungsversuch bemühten Personen sparen dadurch Zeit und Nerven. Das Verfahren ist darüber hinaus kostengünstig und, da keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist. Die Schiedspersonen schlichten, sind aber nicht zum Richten da. Bei dem Schlichtungsversuch wird kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind.
Heinz Schorm wohnt in der Eichwaldstraße 7, Telefon (06694) 7708 oder (0172) 2685399. Im Steinwald-Boten ist seine Adresse ständig angegeben. Die Recht suchenden Bürgerinnen und Bürger haben, da die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich arbeiten, eine geringe Gebühr zu entrichten.