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Dorferneuerung 2008: Dietzel übergibt Bescheid

Ottrau-Schorbach. „Die hessische Dorferneuerung ist für die Zukunft hervorragend aufgestellt. Daher freue ich mich besonders heute bekanntzugeben, dass Schorbach zu den 34 Orten gehört, die im Jahr 2008 neu in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Hessen aufgenommen werden. Mit den neuen Förderschwerpunkten fördert das Land Hessen im Jahr 2008 im Schwalm-Eder-Kreis insgesamt 25 Orte“, erklärte heute der Hessische Umweltminister Wilhelm Dietzel anlässlich der Übergabe des Anerkennungsbescheides „Aufnahme neuer Förderschwerpunkte im Programmjahr 2008“ des Landes Hessen.

Schorbach ist einer von sechs Ortsteilen der Gemeinde Ottrau mit zurzeit 345 Ein­wohnern. Ziel der Dorferneuerung ist es, durch Umnutzung der vorhandenen Bausubstanz die Arbeits­bedingungen der ortsansässigen Betriebe zu verbessern und das kommunale Angebot für Familien, Kinder und Jugendliche auszubauen und insgesamt zu verbessern. Darüber hinaus sind Frei- und Grünflächengestaltung ein weiteres wichtiges Thema. Mit dem Engagement der Dorfgemeinschaft und dem Interesse für die Verände­rungen im Dorf zu einem attraktiven Lebensraum sind hier die Voraussetzun­gen für eine er­folgreiche Dorf­entwicklung gegeben.

„Das Dorferneuerungsprogramm berücksichtigt in besonderer Weise die dörflichen Strukturen. Es leistet nicht nur finanzielle Hilfe zur Realisierung von Projekten, sondern bietet auch modernste Formen der Bürgermitwirkung. Die Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm ist die bedeutendste Chance für die Gestaltung des eigenen Lebensraumes, die den Bürgerinnen und Bürgern hessischer Dörfer gegenwärtig eröffnet werden kann“, führte der Minister weiter aus.

Mit den für 2007 zur Verfügung stehenden Fördermitteln werden voraussichtlich Investitionen in der vierfachen Höhe ausgelöst und damit viele Arbeitsplätze in den handwerklichen Betrieben und bei den damit verbundenen Planungsdienstleistern gesichert.

„Die geförderten Investitionen sollen im Hinblick auf demografische Entwicklungen nachhaltig angelegt sein und eine hohe Beschäftigungswirksamkeit auslösen. Darüber hinaus sollen sie in den ländlichen Regionen ein stabilisierender Faktor für die Baukonjunktur sein“, so Minister Dietzel abschließend.

Hintergrund
Für die Förderung von Projekten privater Träger im Rahmen der Dorferneuerung gibt es zwei Fördervarianten.

Variante 1: Auf die volle Höhe der förderfähigen Investition wird ein Zuschuss von 30 Prozent gewährt. Dieser Zuschuss war bislang bis auf 20.000 Euro begrenzt. Nach der neuen Regelung liegt die Obergrenze bei 30.000 Euro.

Variante 2: Auf die Höhe eines Bankdarlehens zur Finanzierung der Investition wird nach der neuen Regelung ein Zuschuss von 30 Prozent gewährt. Die förderfähige Darlehenssumme ist auf 150.000 Euro begrenzt. Dies ergibt einen Höchstzuschuss von 45.000 Euro bei einer Investitionssumme von ca. 200.000 Euro (mit üblichem Eigenmittelanteil von ca. 50.000 Euro). Der Zuschuss wird als Sondertilgung eingesetzt, verringert die Darlehenssumme und erhöht den Eigenmittelanteil. Dies führt zu einer höheren Bonitätseinstufung des Darlehensnehmers. In der alten Regelung wurde die Darlehenssumme mit 15 Prozent gefördert und die förderfähige Darlehenssumme war auf 300.000 Euro begrenzt.

In der neuen Regelung ist bis zu einer Gesamtinvestition von 100.000 Euro die erste Variante günstiger. Bei Investitionen von über 100.000 Euro wird dann die Variante 2 (Darlehenszuschuss) dann günstiger, wenn das Darlehen die Höhe von 100.000 Euro überschreitet. In der alten Regelung wäre die Variante 2 (Darlehenszuschuss) erst bei einer Darlehenssumme in Höhe von 133.333 Euro günstiger geworden als ein Zuschuss von 20.000 Euro auf eine förderfähige Investition in Höhe von 66.666 Euro. Der Zuschuss für die Gesamtinvestition wäre in einer Spanne von 66.666 Euro bis zu ca. 177.777 Euro unverändert bei 20.000 Euro geblieben.




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