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Vollständigkeitserklärung für 2010 bald hinterlegen

Nach Ablauf der gesetzlichen Frist am 1. Mai drohen Geldbußen

Kassel. Ab einer gewissen Menge an in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen müssen Unternehmen einen Nachweis über deren ordnungsgemäße Rücknahme als sogenannte „Vollständigkeitserklärung“ (VE) im elektronischen VE-Register hinterlegen. Für das Berichtsjahr 2010 ist dies ab sofort möglich. Letzter Termin ist der 1. Mai 2011. Wer diesen versäumt, dem drohen Geldbußen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel hin.

Der zuständige Landesvollzug kann ein Überschreiten der Frist als Ordnungswidrigkeit ahnden. Ab dem 2. Mai wird im VE-Register die Adressenliste der Unternehmen veröffentlicht, die eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben. Technisch erfolgt die Hinterlegung bis zum 1. Mai ausschließlich elektronisch über das VE-Register. Die zentrale Informations-, Kommunikations- und Hinterlegungsstelle für die verpflichteten Unternehmen ist erreichbar unter der Adresse www.ihk-ve-register.de. (red)



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