Vollständigkeitserklärung für 2010 bald hinterlegen
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist am 1. Mai drohen Geldbußen
Kassel. Ab einer gewissen Menge an in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen müssen Unternehmen einen Nachweis über deren ordnungsgemäße Rücknahme als sogenannte „Vollständigkeitserklärung“ (VE) im elektronischen VE-Register hinterlegen. Für das Berichtsjahr 2010 ist dies ab sofort möglich. Letzter Termin ist der 1. Mai 2011. Wer diesen versäumt, dem drohen Geldbußen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel hin. mehr »