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Erhaltungssatzung für Melsungens historischen Stadtkern

Melsungen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat auf Basis der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Satzung zum Erhalt des historischen Stadtkerns von Melsungen erlassen. Danach ist mit dem historischen Stadtkern von Melsungen mit seinen Fachwerkgebäuden und der vielfältigen historischen Bausubstanz ein besonders sorgfältiger Umgang erforderlich. Mit der Satzung soll gewährleistet werden, dass sich alle baulichen Veränderungen im Einvernehmen mit den städtebaulichen und gestalterischen Zielen der Stadt vollziehen. Im Einzelfall soll die Möglichkeit gegeben werden, Hinterhofgebäude, Remisen und so weiter zu entfernen, damit Frei- und Grünflächen oder auch Garagenbauwerke entstehen können.

Die Satzung soll ebenso dazu beitragen, nebeneinanderstehende Gebäude zusammenzulegen, damit größere Geschäfts- beziehungsweise Wohneinheiten entstehen können. Darüber hinaus soll sie dazu beitragen, das historische Stadtbild mit den unterschiedlichen Fachwerktechniken zukunftsfähig zu erhalten aber auch den Notwendigkeiten einer Erneuerung Wege zu erschließen.

Geltungsbereich
Die Erhaltungssatzung für das Altstadtgebiet der Stadt Melsungen umfasst das Gebiet, das in obiger Übersichtskarte umrandet ist. Die Grenzen dieses Gebietes sind in einer Karte im M 1 : 4000 vom Mai 2011 eingetragen, die Bestandteil der Satzung ist. Die Karte mit der Erhaltungssatzung wird vom Magistrat der Stadt Melsungen, Bauamt, verwahrt.

Im Geltungsbereich der Satzung soll die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt erhalten bleiben. Der Rückbau, die Änderung einschließlich der Änderung von Wohnungsgrundrissen, der Nutzungsänderung oder Errichtung einer baulichen Anlage müssen genehmigt werden. Die Genehmigung  darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebietes durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.

Der Antrag auf Genehmigung von Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung oder Errichtung einer baulichen Anlage ist schriftlich beim Magistrat der Stadt Melsungen, Am Markt 1, 34212 Melsungen, einzureichen. Die Genehmigung wird durch den Magistrat der Stadt Melsungen erteilt; ist eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, wird im Baugenehmigungs- oder Zustimmungsverfahren über die bezeichneten Belange entschiede.

Vor der Entscheidung über den Genehmigungsantrag hat der Magistrat der Stadt Melsungen mit dem Eigentümer oder sonstigen zur Unterhaltung Verpflichteten die für die Entscheidung erheblichen Gründe zu erörtern.

Wie Stadtverordnetenvorsteher Fritz Voit mitteilt, tritt die Satzung am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (red)

Hier finden Sie die Satzung als PDF



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Ein Kommentar zu “Erhaltungssatzung für Melsungens historischen Stadtkern”

  1. Melsunger Bürger

    Jetzt !

    Nachdem direkt am Schlosspark ein absolut unpassender Neubau entstanden ist !


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