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Kreisfrauenbeauftragte informiert über Minijobs

Melsungen. Seit Jahren steigt die Zahl der sogenannten „Minijobs“. Häufig führen Frauen diese geringfügige Beschäftigung aus. Die neue Form der Arbeit wirft viele Fragen auf, nicht nur von Seiten der Beschäftigten, sondern auch von den Arbeitgebern.  Wussten Sie, dass man als Beschäftigte einen Arbeitsvertrag abschließen sollte und Sie einen Anspruch auf Tariflohn haben? Diese Themen und andere Fragen erklärt und beantwortet die Kreisfrauenbeauftragte Trudi Michelsen.

Termin: Donnerstag, 10. April
Uhrzeit: 17 Uhr
Eintritt: Kostenfrei
Ort: Sitzungssaal des Dienstleistungszentrums (2.OG)

Anmeldungen bis zum 8. April bei  der Seniorenbeauftragten Alina Überdiek unter (05661) 708175. (red)



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