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Ortsgerichtsschöffe und Ortsgerichtsvorsteher gesucht

Homberg. In der Kreisstadt Homberg (Efze) ist das Amt einer Ortsgerichtsvorsteherin/eines Ortsgerichtsvorstehers sowie  das Amt einer Ortsgerichtsschöffin/eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Homberg I  – zuständig für die Kernstadt und die Stadtteile Berge, Caßdorf, Dickershausen, Holzhausen, Hombergshausen, Lembach, Lützelwig, Mardorf, Mörshausen, Mühlhausen, Relbehausen, Roppershain, Sondheim, Waßmuthshausen, Welferode und Wernswig – beziehungsweise das Amt einer Ortsgerichtsschöffin/eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Homberg II  – zuständig für die Stadtteile Allmuthshausen, Hülsa, Rodemann und Steindorf – neu zu besetzen, die/der langfristig auch die Nachfolge des derzeitigen Ortsgerichtsvorstehers übernehmen könnte.

Die Ortsgerichtsschöffin/Der Ortsgerichtsschöffe muss von der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen und vom Amtsgericht in Fritzlar ernannt werden.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nach § 8 (1) des Ortsgerichtsgesetzes, in der Fassung vom 2. April 1980, nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

Die Amtszeit beträgt zehn Jahre, kann jedoch auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn die/der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an diesem Ehrenamt haben, werden gebeten sich beim Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) – Hauptamt –, Rathausgasse 1, 34576 Homberg (Efze) schriftlich oder telefonisch unter (05681) 994-120 zu melden. (red)



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