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Kostenloses Angebot für Unternehmer am 18. März

Kassel. Eine kostenlose Info-Veranstaltung zum Thema „Das neue Mindestlohngesetz und die Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln Was ist zu beachten?“ findet am Mittwoch, 18. März 2015 in „Eppo’s Clubhaus“, Damaschkestraße 35 in Kassel, zwischen 14 und 17 Uhr statt. Die IHK Kassel-Marburg möchte gemeinsam mit dem Fachverband DEHOGA Hessen e. V., Geschäftsstelle Nord- und Osthessen, bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes und der Allergenkennzeichnung unterstützen. Bei der Veranstaltung wird aufgezeigt, wie die gesetzlichen Regelungen im Betrieb umgesetzt werden müssen und was dabei zu beachten ist. Im Anschluss an den Fachvortrag von Rechtsanwalt Markus Danuser findet eine Diskussions- und Fragerunde statt.

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Zudem gilt seit 14. Dezember 2014 die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Sowohl die Umsetzung des Mindestlohngesetzes als auch die Pflicht zur Lebensmittelkennzeichnung ist für viele Hotel- und Gaststättenbetriebe mit einer hohen Rechtsunsicherheit und einem erheblichen organisatorischen Aufwand verbunden.

Anmeldungen bis Montag, 16. März 2015, an Gabriele Kunz: Telefon (0561) 7891-235, E-Mail: kunz@kassel.ihk.de. (red)



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