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LWV fördert Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen

73.652 Euro für vier PSKB im Schwalm-Eder-Kreis

Schwalm-Eder. In rund 70 hessischen Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB) werden psychisch kranke Männer und Frauen dauerhaft oder vorübergehend unterstützt. Mit rund 2,57 Millionen Euro (2015: 2,54 Millionen Euro) fördert der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen in diesem Jahr diese ambulanten Angebote von 44 Trägern. Das hat der LWV-Verwaltungs­ausschuss jetzt beschlossen. „PSKB sind ein niedrigschwelliges Angebot in der gemeindepsych­iatrischen Versorgung, das durch die steigende Zahl psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen mehr denn je gebraucht wird. Mit unserer Förderung wollen wir dazu beitragen, dass dieses Basisangebot landesweit bestehen kann“, sagt Landesdirektor Uwe Brückmann, Vorsitzender des LWV-Verwaltungsausschusses.

Im Schwalm-Eder-Kreis unterhält die gemeinnützige GmbH Psychosoziales Zentrum Schwalm-Eder-Nord drei PSKB in Homberg, Melsungen und Fritzlar, deren Arbeit der LWV mit 43.307 Euro unterstützt. Außerdem fördert der LWV eine PSKB des St. Elisabeth-Vereins im Oikos Sozial­zentrum in Schwalmstadt mit 30.345 Euro.

Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen sind das Basisangebot und damit wichtiger Baustein der regionalen Versorgung in Hessen. Sie stehen sowohl Menschen mit einer seelischen Behinderung, also chronisch psychisch Kranken, als auch deren Angehörigen offen. PSKB bieten Gelegenheit zu Gesprächen untereinander und mit den Mitarbeitern. Den Betroffenen werden weiterführende Hilfestellungen vermittelt oder sie werden im Anschluss an eine stationäre Behandlung unterstützt. Die PSKB sind auch Begegnungsstätten, die ermöglichen, den Tag gemeinsam zu planen und zu gestalten. Es gibt keine verbindliche Teilnahme: Das Angebot ist offen.

Die Einwohnerzahl im Einzugsgebiet ist Bemessungsgrundlage für die Fördermittel des LWV. Sie decken rund 30 Prozent der Kosten in einer PSKB.

Die PSKB sind in der Regel Teil Psychosozialer Zentren, einem Verbundsystem aus Tagesstätten, Betreutem Wohnen und Werkstattangeboten. Sie werden durch Träger der freien Wohlfahrts­pflege oder in kommunaler Trägerschaft betrieben. (red)



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