Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

GL kritisiert Steuerbescheide der Gemeinde Malsfeld

Malsfeld. Die vor wenigen Tagen von der Gemeindeverwaltung an die Hausbesitzer versandten Bescheide über Grundbesitzabgaben werden von der Gemeinschaftsliste Hochland-Fuldatal kritisiert: Ohne weitere Erläuterungen werde hier für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 365 Prozent in die Jahresrechnung eingestellt. Die Gemeindevertretung habe zwar in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2017 einen Ankündigungsbeschluss für eine Anhebung der Grundsteuern gefasst, eine endgültige und rechtsverbindliche Entscheidung könne aber frühestens in der Gemeindevertretersitzung am 22. Februar 2018 erfolgen.

„Wie einem entsprechenden HNA-Bericht vom 12. Januar richtigerweise zu entnehmen war, wurde mit dem Ankündigungsbeschluss lediglich die Option für eine rückwirkende Steuererhöhung auf den Weg gebracht“, erklärt GL-Fraktionsgeschäftsführer Edgar Janassek. Ob es tatsächlich zu einer Steuererhöhung kommen muss, werde erst nach der Vorlage des Haushaltsentwurfes 2018 und den Beratungen und Beschlüssen der gemeindlichen Gremien wirklich zu bewerten sein.

Lother Kothe, Fraktionsvorsitzender der GL, spricht von einer Vorfestlegung durch die Gemeindeverwaltung. Die Entscheidung für eine Steueranpassung sei alleiniges Recht der Gemeindevertretung und könne nicht von der Verwaltung festgelegt werden. Mit der Fälligstellung der ersten Quartalszahlung zum 15. Februar 2018 würde somit ein nicht rechtskräftiger Steuersatz bei den Bürgern belastet. Laut Edgar Janassek hätte man mit den Steuerbescheiden eine Erläuterung versenden können, die den aktuellen Sachstand beschreibt und den Bürgern eine Rückerstattung für gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuern ankündigt. Durch den unkommentierten Versand der Rechnungen, mit noch nicht beschlossenen Steuersätzen, würden zudem berechtigte Widersprüche der Bürger möglich, die zu einen Mehraufwand in der Verwaltung führen könnten.

Die Gemeinschaftsliste werde vor ihrer Zustimmung zu einer Steuererhöhung sehr genau prüfen, ob diese auch tatsächlich erforderlich sei. Hierbei würden auch die Steuerberechnungen des Landes berücksichtigt. Nur wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen, eine Haushaltslücke zu schließen, werde sie eine Erhöhung mittragen. Auch wenn die Belastung im Durchschnitt nur einige Euro monatlich für die einzelnen Grundstückseigner bedeute, seien vorher alternative Maßnahmen und Einsparungen zu prüfen. (red)



Tags: , , ,


Ähnliche Beiträge

Bisher keine Kommentare


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2024 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS)Kommentare (RSS)ImpressumDatenschutzAGB