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Wichtige Frist für Unternehmen

Screenshot: SEK-News

Schwalm-Eder. Die Anzahl der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter in einem Unternehmen muss bis zum 31. März 2019 gemeldet werden. Hierfür ist das Programm IW-Elan freigeschaltet. Das teilt die Agentur für Arbeit in Korbach mit.

Kein CD-ROM-Versand mehr

Ab sofort können Unternehmen das Programm IW-Elan für das Anzeigejahr 2018 von der Homepage www.IW-Elan.de herunterladen. Die CD-ROM mit der Software wird nicht mehr versandt.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 erfüllt ist, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2019 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Die Meldung wird bei der Arbeitsagentur abgegeben, bei der das Unternehmen seinen Sitz hat.

Weitere wichtige Informationen

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen unter www.IW-Elan.de herunterzuladen.

Weitere Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer erhalten Arbeitgeber unter der Mailadresse Frankfurt-Main.OS-SBAV-AZV@arbeitsagentur.de. Möchten Unternehmen schwerbehinderte Mitarbeiter einstellen, wenden sie sich direkt an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder die kostenlose Service-Rufnummer 0800 4 5555 20.

Online zum Ersparnisrechner

Was sparen Unternehmen, wenn Sie einen behinderten Menschen neu einstellen oder ausbilden? Mit dem Online-Rechner können sie sich einen schnellen Eindruck verschaffen.
Ersparnisrechner: www.iw-elan.de/de/Ersparnisrechner/index.html

Zusatzinformationen

Das Programm IW-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann unter www.IW-Elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden Arbeitgeber zudem Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.

Um Ressourcen zu schonen, wird die Bundesagentur für Arbeit erstmalig keine CD-ROM mit der Software mehr standardmäßig an alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber versenden. Wer keine Download-Möglichkeit hat, kann ab dem 07. Januar 2019 eine CD-ROM mit der Software IW-ELAN 2018 bestellen (https://www.iw-elan.de/de/bestellservice/index.html). Sollten Papierformulare benötigt werden, können diese ebenfalls ab dem 07. Januar 2019 über den genannten Bestellservice angefordert werden.

(red)



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