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Ausbildung von Hauptschülern

Fast die Hälfte aller Auszubildenden im Handwerk sind Hauptschüler.  Fotos: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder
Fast die Hälfte aller Auszubildenden im Handwerk sind Hauptschüler. Fotos: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder

Schwalm-Eder. Wenn ein Ausbildungsvertrag zwischen einem Betrieb und einer Hauptschülerin oder einem Hauptschüler bis zum 31.3.2019 abgeschlossen wird, so fördert das Land Hessen im ersten Jahr 50 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung und 25 Prozent im zweiten Jahr.

Anträge bis Ende März stellen

Geschäftsführer Jürgen Altenhof. Foto: nh
Geschäftsführer Jürgen Altenhof. Foto: nh

Das Ausbildungsförderprogramm des Landes soll den Hauptschülern helfen, eine Ausbildungsstelle zu finden. „Wer das Programm nutzen will, der muss den Antrag bis Ende März stellen“, sagte Jürgen Altenhof, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder. Besonders für die Handwerksbetriebe sei das Angebot nach wie vor attraktiv. Fast 50 Prozent der Ausbildungsanfänger in einem Jahrgang sind im Handwerk immer noch Hauptschüler. Zwar sinke diese Zahl tendenziell, aber gerade die Handwerksbetriebe geben immer noch vielen Hauptschülern eine berufliche Chance.

Bedingungen

Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die im direkten Anschluss an die Schulentlassung aus der Jahrgangsstufe 9 einer allgemeinbildenden Schule beginnen, in jedem Fall im gleichen Kalenderjahr der Schulentlassung liegen. Der Jugendliche muss den Hauptwohnsitz in Hessen haben und darf nicht älter als 27 Jahre sein.

Hilfe: Den Förderantrag und die Unterstützung bei der Beantragung bietet die Kreishandwerkerschaft den Betrieben im Rahmen der „Passgenauen Besetzung“ an.

Kontakt: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder, „Passgenaue Besetzung“ Rudolf-Harbig-Straße 6, 34576 Homberg, Tel. 05681 9881-35, www.handwerk-schwalm-eder.de.

Informationen sind zudem beim Regierungspräsidium Kassel erhältlich. https://rp-kassel.hessen.de.

(red)



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