Land fördert sozialen Wohnraum-Bau
Region. Auch im Jahr 2019 fördert das Land Hessen im Zuge der sozialen Wohnraumförderung den behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum. Dies teilt Landrat Winfried Becker mit.
Behindertengerecht gestalten
Förderfähig sind im Rahmen dieses Programmes bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück, die dazu dienen, den vorhandenen Wohnraum behindertengerecht zu gestalten. Das Programm dient der Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und geringen finanziellen Mitteln. Familien mit behinderten Kindern gelten als vorrangige Zielgruppe.
Mittelkontingent bis 31.12.2019
Da es sich um eine soziale Wohnraumförderung mit beschränktem Mittelkontingent handelt, wird eine Priorisierung aufgrund des Behinderungsgrades sowie der sozialen Dringlichkeit erfolgen. Das Mittelkontingent steht bis 31.12.2019 zur Verfügung.
„Ich würde mich freuen, wenn in zahlreichen Fällen mit dem Kostenzuschuss das tägliche Leben von Behinderten erleichtert werden könnte“, betont Landrat Winfried Becker.
Weitere Informationen gibt es beim Fachbereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung in 34576 Homberg (Efze), Parkstraße 6, Tel.: 05681/775-476. Auskünfte im Internet unter www.wibank.de/de/Themen/bauen-wohnen.
(red)