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Wildunfälle wegen Zeitumstellung

Mit der Zeitumstellung gehen einige Gefahren im Straßenverkehr einher. Bezüglich von Wildunfällen rät die Obere Jagdbehörde zu einer umsichtigen Fahrweise. Foto: Erika Karits | Pixabay

Schwalm-Eder. In der Nacht von Samstag auf Sonntag (29. Oktober) werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Dadurch setzt die Abenddämmerung eine Stunde früher ein. Das Regierungspräsidium Kassel als Obere Jagdbehörde des Landes Hessen warnt in diesem Zusammenhang vor erhöhter Gefahr von Wildunfällen.

Erhötes Unfallrisiko

Durch die Zeitumstellung kommt es ab der kommenden Woche bezogen auf das Tageslicht zu veränderten Stoßzeiten im Berufsverkehr. Hierbei kann es vor allem auf den Landstraßen vermehrt zu Begegnungen mit Wildtieren kommen. Schlechte Sichtverhältnisse, Nässe und Wildwechsel führen dann in den Morgenstunden und in der Abenddämmerung zu einem erhöhten Unfallrisiko.

Das Regierungspräsidium Kassel als Obere Jagdbehörde rät deshalb allen Verkehrsteilnehmern zu besonderer Aufmerksamkeit – speziell in Waldgebieten und im ländlichen Bereich. Ein Wildtier kommt selten alleine, daher muss immer mit nachfolgenden Tieren gerechnet werden. Bei der Sichtung eines Wildtiers heißt das: runter vom Gas und die Stelle ganz langsam passieren.

Tipps für Wildbegegnungen

Sollte es dennoch einmal „gekracht“ haben und ein totes oder verletztes Wildtier am Straßenrand liegen, sollten folgende Dinge beachtet werden:

-> Ruhe bewahren.
-> Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck).
-> die Polizei über 110 informieren. Diese verständigt die entsprechend zuständigen Jagdausübungsberechtigten (z.B. Forstamt oder Jagdpächter). Auch die besten Absichten erlauben es nicht, das Tier in das eigene Auto zu laden und mitzunehmen, denn es droht schlimmstenfalls eine Anzeige wegen Jagdwilderei.
-> Sich auf keinen Fall einem verletzten Tier nähern, da es panisch werden kann und möglicherweise versucht, zu flüchten. Folgeunfälle sind dadurch möglich.
-> Ein totes Tier nicht anfassen, da Seuchen- und/oder Verletzungsgefahr besteht.
-> Sich eine Unfallbescheinigung vom Jagdpächter oder der Polizei ausstellen lassen (für die KFZ-Versicherung).
-> Beweise dokumentieren (Schäden fotografieren).
-> Tierhaare und Wildblut am Fahrzeug bis zu Klärung mit der Versicherung nicht beseitigen.

Zu beachten ist außerdem, dass es einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt, wenn man den Unfallort ohne Meldung verlässt. Dann können im Anschluss rechtliche Unannehmlichkeiten drohen.

Bei Unfall nicht davonfahren

Etwa 15.000 Rehe sowie knapp 4.000 Stück Schwarzwild fallen in Hessen jährlich dem Straßenverkehr zum Opfer. Bei Unfällen kommen häufig auch Menschen zu Schaden und es entstehen oft hohe Sachschäden. Bei einem Wildunfall wird das Wild mitunter nicht auf der Stelle getötet; oft können sich die Tiere mit schweren Verletzungen noch ein Stück weit davonschleppen. Dann müssen Jäger das verletzte Wild mit speziell ausgebildeten Jagdhunden nachsuchen, um es von seinen Qualen zu erlösen.

Jeder Verkehrsteilnehmer kann also durch rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren dazu beitragen, Personen- und Sachschäden zu vermeiden und den Wildtieren unnötige Leiden zu ersparen.

Obere Jagdbehörde

Das Regierungspräsidium Kassel ist als Obere Jagdbehörde für das gesamte Land Hessen zuständig. Sie nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr. Näheres regelt die Hessische Jagdverordnung, darunter Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfung, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften und Jagdbeiräte.

Mehr Informationen:
RP Kassel – Obere Jagdbehörde

(red)



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