Diabetes: Fußamputation vermeiden
Schwalmstadt. Viele Menschen, die von Diabetes mellitus betroffen sind, kennen die Angst vor einer Fußamputation, weil sich eine Wunde gebildet hat, die einfach nicht heilen will. In vielen Fällen lässt sich dieses Schreckensszenario jedoch verhindern.
Nämlich dann, wenn der Diabetes-Patient auch in Bezug auf das sogenannte „Diabetische Fußsyndrom“ qualifiziert, strukturiert und umfassend betreut wird.
MVZ zertifiziert
Die AG Diabetischer Fuß der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) zeichnet Einrichtungen aus, die diese hohe Qualität in der Fußbehandlung bieten. In Schwalmstadt hat nun das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) von Asklepios dieses begehrte Zertifikat erneut erhalten und wurde zur „Fußbehandlungseinrichtung DDG“ ausgezeichnet.
Neben Dr. Ralf Weber, Leiter der Diabetologie und Endokrinologe, ist auch Dr. Karl-Eckhardt Henkel mit seiner diabetologischen Schwerpunktpraxis in Frielendorf an der Zertifizierung beteiligt. „Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung für unser Engagement“, sagt Dr. Weber, „sie ist für uns ein weiterer Ansporn, alles zu tun, damit bei unseren Patienten eine gute Lebensqualität erhalten und eine Fußamputation vermieden wird.“
Volkskrankheit Nr. 1
Diabetes ist die Volkskrankheit Nr. 1 in Deutschland: Rund sieben Millionen Menschen sind betroffen. Weil die Krankheit unter anderem die Blutgefäße in Mitleidenschaft zieht, haben die Patienten ein erhöhtes Risiko für Folgeerkrankungen wie Nierenversagen, Augenleiden, Herz-Kreislauferkrankungen oder eben das „diabetische Fußsyndrom“. Dabei führt eine eintretende Nervenschädigung zu Empfindungsstörungen, die dazu führen, dass der Patient Verletzungen und Schädigungen am Fuß nicht rechtzeitig und nicht hinreichend störend wahrnimmt.
Fehlende Schutzfunktionen, schlechtere Infektabwehr sowie wie in vielen Fällen eine zusätzliche Durchblutungsstörung führen zu einer schlechteren Wundheilung. So verschlimmern sich Wunden weiter – bis schließlich (Teil-)Amputationen unumgänglich werden können. 70 Prozent aller Amputationen in Deutschland betreffen Menschen mit Diabetes.
Schon die kleinsten Wunden feststellen
Im Asklepios MVZ tragen die Gesundheitsspezialisten maßgeblich dazu bei, dass es gar nicht erst so weit kommt. Das Zertifizierungsverfahren der AG Diabetischer Fuß der DDG wurde eingeführt, um die Vorhaltung und Qualifikation von Ausstattung und Personal der Behandlungseinrichtung ebenso zu überprüfen wie Struktur und Prozess der Behandler selbst und deren Ergebnisse.
„Wichtig ist, dass bereits kleinste Wunden schnell bemerkt werden, denn so können Verschlimmerungen vermieden sowie optimal behandelt werden, und der Fuß kann in vielen Fällen erhalten bleiben“, sagt Dr. Weber.
Ein wichtiger Aspekt der erfolgreichen Fußbehandlung ist die abgestimmte Zusammenarbeit eines interdisziplinären Teams. Das MVZ arbeitet daher auch eng mit Podologen und orthopädischen Schuhmachermeisterbetrieben zusammen. Spezielle Schuhe, Einlagen oder sogenannte Orthesen unterstützen die erforderliche Entlastung, ohne die Fußwunden oft nicht abheilen.
Zusammenarbeit mit Gefäßchirurgie
Von Vorteil ist die ortsübergreifende Versorgungsstruktur für die Patienten, die sowohl in Schwalmstadt als auch in Frielendorf in der diabetologischen Schwerpunktpraxis von Dr. Karl-Eckhardt Henkel und Fr. Dr. Rosenthal versorgt werden können. Im Bedarfsfall werden stets auch ärztliche Vertreter anderer Fachgebiete mit hinzugezogen, mit denen für die Zertifizierung obligatorisch Kooperationen vorgelegt werden müssen. Ein besonderer Schwerpunkt bildet hierbei die Zusammenarbeit mit der gefäßchirurgischen Abteilung am Asklepios Klinikum Schwalmstadt. Bei komplexen Krankheitsfällen besteht zudem eine enge Kooperation mit der Diabetesklinik in Bad Nauheim.
Zertifikat für drei Jahre
„Das diabetische Fußsyndrom erfordert eine sehr gründliche und koordinierte Behandlung durch ausgewiesene Experten“, sagt die DDG-Präsidentin Professor Dr. med. Monika Kellerer, „das Asklepios MVZ verfügt über umfassende Fachkenntnisse auf diesem Gebiet“.
Das Zertifikat „Fußbehandlungseinrichtung DDG“ gilt für drei Jahre, dann muss erneut nachgewiesen werden, dass die strengen Kriterien weiterhin erfüllt sind.
(Asklepios | red)